Zimmer

Zur Ausstattung aller Wohlfühlzimmer gehören für Allergiker neben Parkett- bzw. Fliesenböden auch hochwertige Matratzen, die für einen erholsamen Schlaf sorgen.
An jedem Zimmer befindet sich ein eigener Balkon in sonniger Lage mit gemütlichen Sitzgelegenheiten und Bergblick.
Ein reichhaltiges Frühstücksbuffet mit Produkten aus der Region steht für Sie in der Zeit von 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr bereit.

Alle Zimmer verfügungen über

  • freies WLAN,
  • Flachbild Kabel-TV inkl. ORF,
  • Haarfön,
  • Handtüchern,
  • und sonstige Pflegeutensilien


Jeden Tag werden die Betten gemacht und das Badezimmer gereinigt. Die Zimmer können jedoch auch ohne tägliche Reinigung gebucht werden, dafür werden täglich 3 € vom Tagespreis abgezogen. Bitte bei der Buchung bekanntgeben. 

  • Schlafbereich
  • Wohnbereich
  • Bad mit Dusche

Doppelzimmer 1 “Sonnenaufgang” für 2-3 Personen

In diesem Zimmer können Sie - wenn sie mögen - mit den ersten Sonnenstrahlen geweckt werden. Das freundlich ausgestattete Doppelzimmer mit Zusatzbett verfügt über ein Bad mit Dusche und separatem WC.

  • Zimmeransicht
  • Zimmeransicht
  • Bad mit Dusche

Doppelzimmer 2 “Mittagssonne”

Dieses helle Doppelzimmer mit Zusatzbett verfügt über ein Bad mit Dusche und separatem WC. Dort können Sie nach einer Wander- oder Biketour auf dem großzügigen Balkon entspannen.

  • Zimmeransicht
  • Schlafbereich
  • Wohnbereich
  • Bad mit Dusche

Doppelzimmer 3 “Sonnenuntergang”

Am Ende eines schönen Urlaubstages wartet ein kuscheliges Doppelbett mit Zusatzbett auf Sie. Von dem Sie die Abendsonne oder vom Balkon aus den herrlichen Bergblick genießen können. Das großzügige Bad verfügt über eine Dusche und separatem WC.

Österreichische Stornorichtlinien:

Auflösung (Stornierung) des Beherbergungsvertrages

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung gelöst werden, es ist jedoch Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes sich erspart hat, oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Nach den Erhebungen des Fachberbandes der Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20% des Zimmerpreises sowie 30% des Verpflegungspreises betragen. Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

Annulment (cancellation) of an accomodation contract

1. Up to three months before the stipulated date of arrival the accommodation contract can be cancelled by either of the parties by means of a unilateral declaration of cancellation. Written notification of the cancellation must reach the other party at least three months before the stipulated date of arrival.

2. Up to one month before the stipulated date of arrival the accommodation contract can be cancelled by either party by means of a unilateral declaration of cancellation. In this case a cancellation fee must be paid amounting to the equivalent of the room price for three days. Written notification of the cancellation must reach the other party of at least one month before the stipulated date of arrival.

3. Even if the guest does not make use of the accommodation and catering services booked, he is obliged to pay the sum stipulated in the contract to the proprietor of the place of accommodation. However, the latter must deduct that proportion of the total sum which he saves by not rendering the services concerned or which he recoups by renting the rooms concerned to other guests. According to the calculations of the Austrian Hotel and Catering Association the amount saved by not rendering the services stipulated generally amounts to 20% of the room price and 30% of the catering charges. The place of accommodation is obliged to take all the appropriate steps to ensure that the rooms left empty by the cancellation are rented to other guests (§ 1107, Civil - ABGB).

Impressum

Pension Mayer - Kreischberg

Inh.: Hans Mayer
St. Lorenzen 183

8861 St. Georgen am Kreischberg
Österreich

Telefon (Mobil): +43 (0) 664 7365 0096
E-Mail: Info@Pension-Kreischberg.at

USt.-ID: ATU 29502605

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Golfspielen am Kreischberg:
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